"Solarspitzengesetz": Änderungen für PV-Besitzer
Das vom Bundestag beschlossene "Solarspitzengesetz" sieht zahlreiche Änderungen für PV-Besitzer vor. Das betrifft hauptsächlich die Einspeisevergütung zu Spitzenzeiten und Smart Meter: So wird bei negativen Strompreisen für neue PV-Anlagen künftig keine Einspeisevergütung mehr ausgezahlt und Smart Meter werden teurer.
Keine Einspeisevergütung in sonnenreichen Zeiten
Die Einspeisevergütung wird in Deutschland garantiert für 20 Jahre an Besitzer von PV-Anlagen ausgezahlt, die ihren überschüssigen Strom ins Netz einspeisen. Zusammen mit der steuerlichen Entlastung haben diese finanziellen Anreize zu einem schnellen Ausbau und somit zu einer großen Stromleistung geführt, die 2024 erstmals die Marke von 100 Gigawatt überschritten hat. Nachteil: Der selbst produzierte Solarstrom wurde jederzeit ungeregelt ins Netz eingespeist, einen Anreiz zur Speicherung von überschüssigem Strom gab es nicht.
Das soll sich jetzt ändern. Mit der Novelle des EnWG wird es für neue PV-Anlagen keine Einspeisevergütung mehr geben, wenn der Strompreis negativ ist, d. h. wenn die Stromerzeugung den Stromverbrauch überschreitet. Allerdings werden diese Ausfallstunden am Ende der Förderungszeit zusammengerechnet und an die 20 Jahre angehängt.
Die wichtigsten Regeln im Überblick
- Nur für neue PV-Anlagen gilt ein Stopp der Einspeisevergütung bei negativen Strompreisen
- Die Stunden negativer Strompreise werden am Ende der Förderungszeit zusammengezählt und angehängt.
- Eine Direktvermarktung des Stromes ist jetz auch für kleine PV-Anlagen möglich.
- Wer seinen Strom in einem Speicher zwischenspeichert, kann ihn zu einer anderen Zeit ins Netz einspeisen und dafür Geld bekommen.
- Neue PV-Anlagen sollen innerhalb eines Jahres einen Smart Meter erhalten, bei bestehenden Anlagen soll bis 2028 die Quote 50 % erreicht haben. So kann der Messstellenbetreiber PV-Anlagen in der Umgebung abregeln, sofern ein Blackout durch überschüssigen Strom droht.
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